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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneesportschule Schauinsland GmbH

1. Geltungsbereich

Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schneesportschule Schauinsland und dem Kunden sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Schneesportschule Schauinsland stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner/Leistungen

(1) Vertragspartner für die Leistungen ist die Schneesportschule Schauinsland GmbH.

(2) Liftkarten sind in den Leistungen der Schneesportschule Schauinsland nicht enthalten. Die Liftkarten müssen auf eigene Kosten bei den Liften erworben werden.

(3) Ausrüstung ist in den Leistungen der Schneesportschule Schauinsland nicht enthalten. Die Teilnehmer müssen ihre persönliche Ausrüstung entweder selbst zum Kurs mitbringen oder Ausrüstung auf eigene Kosten vor Ort bei einem entsprechenden Anbieter zu mieten oder zu kaufen. Wir empfehlen den Verleih von Georg Rees, dem Leiter der Schneesportschule Schauinsland, Silberbergstr. 35, 79254 Oberried-Hofsgrund.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Buchungen von Leistungen und Kursen können bei der Schneesportschule Schauinsland, über das Internet, per E-Mail oder per Telefon vorgenommen werden.

(2) Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Schneesportschule Schauinsland oder durch eine Bestätigung per E-Mail durch die Schneesportschule Schauinsland zustande.

(3) Bestellungen/Anfragen von Kunden sind somit Angebote, die die Schneesportschule Schauinsland ausdrücklich annehmen muss. Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung der Schneesportschule Schauinsland. Mündliche oder telefonische Nebenreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung/Bestätigung per E-Mail durch die Schneesportschule Schauinsland.

(4) Angebote auf der Webseite der Schneesportschule Schauinsland stellen ausschließlich die  Aufforderung an potentielle Kunden dar, ein Angebot abzugeben.

4. Preise/Preisänderungen

(1) Alle Preise, die auf der Website, in Printmedien, etc. der Schneesportschule Schauinsland angegeben werden, beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Die Schneesportschule Schauinsland behält sich Preisänderungen für Kurse vor.

5. Zahlungsweise

(1) Der Kunde kann grundsätzlich zwischen den folgenden Zahlungsweisen wählen

  • Kreditkarte (VISA / MAESTRO)
  • EC-Karte  / Giropay
  • Apple Pay
  • Zahlung mittels Sofort-Überweisung und Klarna

(2) Wird eine Zahlung des Kunden nachträglich zurückgebucht oder aus anderen Gründen unwirksam, kann die Schneesportschule Schauinsland zusätzlich zu den fälligen Kursgebühren eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro verlangen.

6. Stornierung/Rücktritt/versäumte Kurstage

a. Stornierung/Rücktritt durch den Kunden

(1) Der Kunde darf nach Vertragsschluss bis zu 14 Tage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall von uns zurückerstattet. Der Rücktritt kann der Schneesportschule Schauinsland schriftlich per Brief oder per E-Mail mitgeteilt werden.

(2) Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren fällig. Der Rest wird von uns zurückerstattet.

(3) Bei einem Rücktritt vom Vertrag weniger als 7 Tage vor Kursbeginn werden 75% der Kursgebühren fällig. Der Rest wird von der Schneesportschule Schauinsland zurückerstattet.

(4) Nach Beginn des ersten Kurstages ist keine Rückerstattung möglich.

(5) Ausnahmsweise ist eine Rückerstattung von Kursgebühren nach Beginn des ersten Kurstages bei Erkrankung/Unfall des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin möglich. Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin hat der Schneesportschule ein entsprechendes Attest vorzulegen, nachdem eine Fortführung des Kurses aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

(6) Bei jeder Stornierung durch den Kunden und einer damit einhergehenden (ggf. auch nur anteiligen) Rückzahlung von Kurgebühren kann die Schneesportschule eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro verlangen.

b. Stornierung/Rücktritt/Änderung durch die Schneesportschule

(1) Die Schneesportschule Schauinsland hat jederzeit die Möglichkeit, die gebuchte Leistung/den gebuchten Kurs zu ändern, verschieben oder zu stornieren, wenn

1. witterungsbedingt eine sichere Durchführung des Kurses nicht möglich ist;

2. aus sonstigen Sicherheitsgründen die Durchführung des Kurses nicht möglich ist.

3. bei Gruppenkursen eine ausreichende Teilnehmerzahl (in der Regel mindestens 5 Teilnehmer/innen) nicht erreicht wird.

(2) Im Falle einer Stornierung der gebuchten Leistung wird die Kursgebühr dem Kunden erstattet.

(3) Wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage, die Kurse nicht am mitgeteilten Ort durchgeführt werden können, kann die Schneesportschule Schauinsland einen anderen Ort für die Durchführung des Kurses bestimmen. Die Wahl eines anderen Kursortes bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers, sofern durch dieses Ersatzangebot dem Kursteilnehmer keine nennenswerten Zusatzkosten entstehen.

(4) Jedem Kursteilnehmer obliegt es, sich über wetterbedingte Änderungen des Kursplanes zu informieren. Ein Ausfall oder eine Verlegung des Kurses wird auf der Webseite der Schneesportschule Schauinsland bekannt gegeben.

c. Versäumte Kurstage

Die Erstattung von Kursgebühren für versäumte Kurstage ist ausgeschlossen.

7. Durchführung der Kurse

(1) Für die Sicherheit seiner Ausrüstung ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich.

(2) Die Fahrweise von Kursteilnehmern hat stets ihren eigenen Fähigkeiten zu entsprechen.

(3) Den Anweisungen des Lehrpersonals der Schneesportschule Schauinsland ist Folge zu leisten.

(4) Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin verpflichtet sich die zum Kurszeitpunkt jeweils geltenden FIS – Regeln für Schneesportler jederzeit während des Kurses zu beachten und danach zu behandeln. Die FIS-Regeln können u.a .auf der Webseite des deutschen Skilehrerverbandes eingesehen werden.

8. Ausschluss von Teilnehmern

Bei

1. Beschwerden von anderen Kursteilnehmern, Eltern, Lehrpersonal über das unangemessene Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses,

2. festgestelltem unangemessenem Verhaltens eines Kursteilnehmers/einer Kursteilnehmerin

3. dem begründeten Verdacht einer Alkoholisierung oder eines Drogenkonsums eines Kursteilnehmers/einer Kursteilnehmerin

4. sonstigen (zu erwartenden) nicht nur unerheblichen Störungen des Kursablaufs oder von Kursteilnehmern

5. offensichtlichen Mängeln an der Ausrüstung von Teilnehmern oder an dessen Fähigkeiten

6. Feststellung erhebliche Krankheitssymptome wie z. B. stark erhöhte Körpertemperatur, Husten, Schnupfen eines Kursteilnehmers

kann die Schneesportschule Schauinsland einen Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. In diesem Fall entfällt das Recht auf eine Erstattung von bezahlten Gebühren.

9. Haftung

(1) Die Nutzung von Liftanlagen und der markierten Pisten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Schneesportschule Schauinsland ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung oder Präparierung nicht verantwortlich. Der Kunde darf gesicherte Pisten während des Kurses nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Lehrpersonals verlassen.

(2) Die Schneesportschule Schauinsland übernimmt keine Haftung für den Zustand der Ausrüstung der Kursteilnehmer – weder bei eigener Ausrüstung von Kursteilnehmern noch in Bezug auf gemietete Ausrüstung. Die Schneesportschule wird die Ausrüstung von Kursteilnehmern nicht überprüfen. Den Kursteilnehmern wird geraten, dies vor dem Kurs von fachkundigen Personen durchführen zu lassen.

(3) Die Schneesportschule verwahrt keine Ski, Snowboards, Schuhe, Zubehör, Bekleidung, Geld und/oder sonstige persönliche Gegenstände von Kursteilnehmern. Sämtliche Sachen/Gegenstände von Kursteilnehmern verbleiben während des Unterrichts oder während Unterrichtspausen in der Obhut der jeweiligen Besitzer.

(4) Die Haftung für Pflichtverletzungen durch Angestellte der Schneesportschule Schauinsland wird soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

10. COVID-19 Pandemie

Es gelten die zum Kurszeitpunkt aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Covid-19 Pandemie am Kursort. Kursteilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, sich über jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren und sich entsprechend zu verhalten.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bedingungen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.